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Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009, S. 2433.
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist am 3. August 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2009, S. 2433) bekannt gemacht worden. Damit tritt das Verbot an Solarienbetreiberinnen und -betreiber, Minderjährigen die Nutzung ihrer Sonnenbänke zu gestatten, am 4. August 2009 in Kraft. Dieses Verbot wird bestätigt durch die kürzlich getroffene Entscheidung der WHO, UV-Strahlung als für den Menschen krebserregend einzustufen. Weitere Anforderungen an die Qualität des Betriebs von Solarien sollen auf der Basis des Gesetzes in einer Verordnung konkretisiert werden, die derzeit vom Bundesumweltministerium erarbeitet wird.
Ab dem 01. März 2010 werden bei Nicht-Einhaltung des Jugendschutzes nun schwere Bußgelder auferlegt.
Quelle: www.BMU.de http://www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/44688.php